Mallorca, Camp de Mar (M2107)

Modernes Apartment mit Meerblick in Strandnähe

 

Objektdaten

Wohnfläche: ca. 68 m²
Nutzfläche: ca. 80 m²
Zimmer: 3
Bäder: 2
Kaufpreis: EUR 540.000,-

Objektbeschreibung

Dieses Apartment in Camp de Mar befindet sich in einer modernen Apartmentanlage fußläufig zum beliebtenSandstrand und dem Golfplatz ”Golf de Andratx”. Die geschlossene Apartmentanlage verfügt über eine großzügige Tiefgarage, von der aus Sie bequem über den Fahrstuhl die Wohnung in der 1. Etage erreichen. Schon beim Betreten der Wohnung erschließt sich ein schöner Blick auf das Meer. Der Wohn-Essbereich mit der davor liegenden überdachten Terrasse hat eine voll ausgestattete Küche offen integriert. Zwei Schlafzimmer, eines davon en-suite und ein weiteres Badezimmer formen den Schlafzimmerbereich dieser idealen Ferienwohnung in bester Lage im Südwesten von Mallorca.

Ein grosser Gemeinschaftspool, 1 PKW Stellplatz in der Tiefgarage und die Klimaanlage w/k sind die weiteren Ausstattungsmerkmale dieser hochwertig und geschmackvoll ausgestatteten Wohnung in Camp de Mar.

Lage

Camp de Mar, ein Küstenort in der Gemeinde Andratx im Südwesten Mallorcas, bietet neben exzellenten Wohnlagen für Villen und Apartments auch ein gutes Angebot für Wassersport und Golf: Der weiße Familien-Sandstrand mit zahlreichen Lounges und Bars, dem bekannten Felsenrestaurant s’Illeta und der ’Golf de Andratx’ sind hier beheimatet. Es gibt 2  internationale Hotels mit Steigenberger und dem neuen Zafiro Palace sowie eine Anzahl von Restaurants. Nach Palma und dem Flughafen sind es durch die gute Anbindung nur ca. 20min.

Sonstiges

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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